Unsere Dienstleistungen

Als Messdienstunternehmen können wir Ihnen eine Vielzahl an Dienstleistungen rund um die Wärmeabrechnung und darüber hinaus anbieten!

Informieren Sie sich auf den nachfolgenden Seiten über unser umfassendes Angebot und profitieren Sie davon, Ihren Mietern einen ganzheitlichen Service aus einer Hand anbieten zu können!

So ist gewährleistet, dass die Privatsphäre Ihrer Mieter so weit wie möglich geschützt bleibt und sämtliche Datenerhebungen - sei es die Jahresablesung der Messgeräte zur verbrauchsabhängigen Abrechnung, die Sichtprüfung der Rauchwarnmelder - an einem einzigen Termin erledigt werden können!

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne persönlich zur Verfügung!

Online Portal

ab sofort können Sie Ihre Heiz- und Hausnebenkosten sowie Nutzerwechsel in unsererm Online Portal erfassen.

Haben Sie Ihre Zugangsdaten für das Online Portal erhalten,

Komplette Erfassung & Abrechnung von Energie und Wasser

Erfassung & Abrechnung

Beispielhafte Abrechnungen sind unser Aushängeschild!

Wir freuen uns sehr Ihnen seit September 2012 unsere neue Abrechnungssoftware PRO HKA präsentieren zu dürfen! Die Entwicklung und Realisierung der neuen Software ist ein Gemeinschaftsprojekt mehrerer alteingesessener Messdienstunternehmen, die unter Einbeziehung ihres jeweiligen Know-How's eine individuelle, praktikable und variable EDV-Lösung suchten - eine Software die auch spezielle Kundenwünsche berücksichtigen und schnell umsetzen kann. So konnte mit dem Entwicklungsteam um SK-Soft ein renommierter Partner hierfür gefunden werden, der sich tief in die Materie der Heizkostenabrechnung eingearbeitet hat. Dies garantiert Ihnen eine zuverlässige Wärmeabrechnung die absolut State of the Art ist und die jeweiligen Neuerungen der Heizkostenverordung und energietechnischen Gesetzgebung zeitnah umsetzt.

Maßgeblich für die Erstellung einer Heizkostenabrechnung ist die seit 1981 bestehende und mehrfach novellierte Heizkostenverordnung des Gesetzgebers.

Eine Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung besteht demnach für Heizanlagen, die zwei oder mehr Wohneinheiten zentral versorgt. Der Vermieter muss hierzu entsprechende Messeinrichtungen für die Erfassung von Wärme im gesamten Objekt installieren. Besteht eine zentrale Warmwasserversorgung des Gebäudes, so muss auch hier mit Messeinrichtungen gearbeitet werden, um die entstandenen Energiekosten verbrauchsabhängig verteilen zu können.

Damit eine ordungsgemäße Erfassung und Verteilung der Kosten Ihres Objektes vorgenommen werden kann, bietet Ihnen Moser Messteam folgendes an:

Ordner Messangaben
  • vorab Besichtigung Ihres Objektes mit Datenaufnahme und Beratung zur Installation entsprechender Messeinrichtung - selbstverständlich unter ökonomischen Gesichtspunkten
  • individuelles Kauf oder Mietangebot unsere Produkte
  • Ausstattung des Objektes mit diversen Messeinrichtungen sowie Grunddatenaufnahme und ggf Bewertung Ihrer Heizkörper nach Thermosoft2000
  • Erfassung und Pflege Ihrer Daten in unserer EDV
  • Ablesung der Messgeräte zum Turnusende visuell oder per Funk
  • bei Selbstablesung - Bereitstellung und Versand der Ableseunterlagen
  • Fristgerechte Versendung der Formblätter (Gesamtkostenaufstellung und Wohnungsliste)
  • Erstellung der Heizkostenabrechnung als Übersicht für den Vermieter sowie Einzelkostenabrechnung für die Mieter
  • Verteilung der Hausnebenkosten
  • Ausweis der haushaltsnahen Dienstleistungen
  • individuelle Abrechnungslösungen nach Kundenwunsch (HKVO-konform)
  • persönliche Beratung für Vermieter und Mieter - sprechen Sie uns an, wir stehen mit Rat und Tat jederzeit zu Ihrer Verfügung!

Gerätemiete

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuell auf Sie zugeschnittenes Miet- oder Garantiewartungsangebot über die in Ihrer Liegenschaft benötigten Messgeräte zur verbrauchsabhängigen Wärmebrechnung.

Die Mietlaufzeit entspricht den jeweiligen gesetzlichen Eichzeiten der Messgeräte. Dies sind im einzelnen:

  • 6 Jahre für Wärmezähler und Warmwasserzähler
  • 6 Jahre für Kaltwasserzähler *10 Jahre für Funkaufsatzmodule Warmwasserzähler
  • 10 Jahre für Funkaufsatzmodule Wasserzähler
  • sowie 10 Jahre für Heizkostenverteiler und 8 Jahre Rauchwarnmelder
  • 5 Jahre für Gateways

Gerätemiete und Garantiewartungskosten sind in Betriebskostenabrechnung umlegbar sofern im Mietvertrag entsprechend vereinbart!

-> Das BGH469 hat jetzt endgültig entschieden, dass Anmietkosten für Rauchwarnmelder nicht umlagefähig sind (auch nicht als sonstige Betriebskosten).

Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit Ihre Geräte bei uns käuflich zu erwerben; auch hier bieten wir Ihnen die Montage sowie Übermittlung der Bewertungsgrundlagen an.

 

Datenträgertausch für Hausverwaltungen

Auch wir wissen - Zeit ist Geld! und die Eigentümerversammlung rückt immer näher... umso komfortabler ist es, die bereits in der eigenen Software gepflegten Datensätze einfach per Mausklick zu versenden. Nach Erstellung der Abrechnung wird der Datenträger von uns automatisch an Ihr System übergeben und so sind die verteilten Kosten umgehend in Ihrer Software abrufbar. Einzelabrechnungen können auf Wunsch parallel zur Papierform ebenfalls ganz bequem als PDF zur Verfügung gestellt werden um die Archivierung Ihrer Daten noch leichter zu gestalten.

Unsere Software korrespondiert hierfür mit sämtlichen gängigen Verwalterprogrammen.

Sprechen Sie uns unverbindlich an!

Technische Gerätepflege

Geräte, die unter Vollgarantie fallen (Garantiewartungsvertrag) oder innhalb der gesetzlichen Garantiefrist ausfallen, werden - falls erforderlich - von uns kostenfrei getauscht.
Diese Austauschmontagen werden fachgerecht durch unsere Aussendienstmonteure durchgeführt.

Sollte ein erkennbarer Defekt am Gerät bestehen, setzten Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung.

Wir sind bemüht gemeinsam mit Ihnen zeitnah eine Lösung herbei zu führen! Scheuen Sie sich nicht, uns umgehend telefonisch zu kontaktieren und den Schadensfall entsprechend zu dokumentieren.

Sichtprüfung Rauchwarnmelder

Wir freuen uns Ihnen ab sofort eine neue Serviceleistung anbieten zu können.

Nach langer Suche haben wir nun endlich mit dem Rauchwarnmelder EI Basic und Funk ein Produkt gefunden, das unseren hohen Qualitätsansprüchen genügt,  und wir Ihnen diesen mit guten Gewissens anbieten können.

Bedenken Sie:

Seit Anfang Juni 2022  ist es in allen Bundesländern verpflichtend, Mietwohnungen mit Rauchwarnmeldern auszurüsten. Sie endlich die Möglichkeit, Ihren Mietern einen umfassenden Service aus einer Hand von uns anbieten zu können!